Das Tragen eines FFP2-Mund-Nasen-Schutz wird empfohlen:
- in Innenräumen
- bei der Benutzung von Seil- & Zahnradbahnen
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für
- die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln & Taxis
- die Kundenbereiche des lebensnotwendigen Handels (Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, ...)
- in höchst vulnerablen Bereichen (zB Krankenhäuser,...)
Für Kinder von 6 bis 14 Jahren und Schwangere genügt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Und natürlich gelten auch weiterhin die Abstands- und Hygiene-Empfehlungen.