Freie Unterkünfte



Alter der Kinder

 
 
 
 
 
 

SICHER ein guter WINTER in Stuben am Arlberg

Kontakt Tourismusbüro

+43 (0)5582 399

info@stuben-arlberg.at

Regeln für einen sicheren Winterurlaub

Starke Urlaubsdestination – sichere Betriebe – gesunde Gäste

In Österreich sind fast alle gängigen Schutzmaßnahmen aufgehoben worden. Dies bedeutet unter anderem:

  • Keine Zutrittsregelungen
  • Keine Personenobergrenzen
  • Keine allgemeine Sperrstunde
  • Öffnung der Nachtgastronomie
  • Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt

Es gibt aber noch Ausnahmen wie folgt:

Das Tragen eines FFP2-Mund-Nasen-Schutz wird empfohlen:

  • in Innenräumen
  • bei der Benutzung von Seil- & Zahnradbahnen

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für

  • die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln & Taxis
  • die Kundenbereiche des lebensnotwendigen Handels (Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, ...)
  • in höchst vulnerablen Bereichen (zB Krankenhäuser,...)

Für Kinder von 6 bis 14 Jahren und Schwangere genügt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Und natürlich gelten auch weiterhin die Abstands- und Hygiene-Empfehlungen.

Bitte beachten Sie, dass während der laufenden Wintersaison in Beherbergungsbetrieben und auch bei Seilbahnen weiterhin strengere Regeln – etwa einen 2- oder 3-G-Nachweis – gelten können. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrem Gastgeber!

Stuben am Arlberg

Beherbergung

Ihr sicherer Aufenthalt ist unser Herzensanliegen

  • Keine verordneten Zutrittsregeln
  • Strengere betriebliche Bestimmungen im Sinne der 3-G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) sind möglich. Bitte erkundigen Sie sich direkt im Betrieb Ihrer Wahl.

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Gastronomie

Mit Sicherheit Genießen

  • Keine verordneten Zutrittsregeln
  • Strengere betriebliche Bestimmungen im Sinne der 3-G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) sind möglich. Bitte erkundigen Sie sich direkt im Betrieb Ihrer Wahl.

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Im Skigebiet

Sicher am Arlberg

 


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Einreise & Rückreise

FÜR DIE EINREISE NACH ÖSTERREICH GILT DIE 3-G-REGEL

Das gilt für die Einreise aus allen Ländern außer aus Virusvariantengebieten (derzeit keine gelistet). Bitte führen Sie auch immer Ihren Ausweis mit.

3-G-Nachweis = Geimpft, Genesen oder Getestet. Personen ohne Impf-, Genesungs- oder Testnachweis, unterliegen der Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance) und sie müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis eine Quarantäne einhalten.

Rückreise in Ihr Herkunftsland

Bitte denken Sie daran, dass bei Ihrer Reise nicht nur die österreichischen Bestimmungen ausschlaggebend sind, sondern bei Ihrer Heimreise auch die Regelungen in Ihrem Herkunftsland. Informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Behörden über die Bestimmungen zur Ausreise bzw. Rückreise. Der interaktive Reiseplaner unter reopen.europa.eu hilft bei der Reiseplanung, zudem steht auch eine zusätzliche Übersicht der Österreich Werbung zur Verfügung.

Die aktuellen Einreise & Rückreisebestimmungen finden Sie jeweils bei


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Testmöglichkeiten

PCR-Gurgeltests

Unseren Gästen stehen PCR-Gurgeltests zur Selbstabnahme im Tourismusbüro Stuben oder in jedem Spar-Markt zur Verfügung.

Infos zur Registrierung und Testabwicklung der PCR-Gurgeltests finden Sie in der Anleitung HIER

  • Als Adresse geben Sie den Aufenthaltsort (Adresse Ihrer Unterkunft) an.
  • Pro Person können innerhalb eines Monats 5 Tests abgeholt werden. Es bedarf im Vorfeld einer Registrierung auf test.zmdx.at
  • Proben, die bis 9.00 Uhr in der dafür vorgesehenen Einwurfbox bei allen Spar-Märkten (bspw. in Klösterle oder Lech) einlagen, werden täglich (außer am Sonntag) abgeholt und innerhalb von 24 Stunden ausgewertet.
  • Die Tests sind derzeit 72 Stunden ab Probenahme gültig.
  • Es ist ausreichend, wenn sich ein Familienmitglied mit seiner Mailadresse registriert. Im Account kann man mehrere Personen anlegen (z.B. auch Kinder).

Weitere Testmöglichkeiten finden Sie bei einer der Landes-Teststationen.


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